FAQ - HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

✓ Wie wechsle ich zum Lohnbüro Einhell?

Der Wechsel ist jederzeit, zum Jahreswechsel oder unterjährig möglich. Dafür müssen Sie unser Firmenstammblatt ausfüllen und uns dieses gemeinsam mit den Lohnkonten sowie die letzte Abrechnung aller Mitarbeiter bereitstellen. Um den Rest kümmern wir uns! Wenn Fragen aufkommen, werden wir Sie kontaktieren und diese klären.

✓ An wen wenden wir uns, wenn wir Fragen haben?

Für alle Ihre Fragen zum Thema Lohn- & Gehalt steht Ihnen unser Team aus Lohnexperten zur Seite! Viele Sachverhalte, die Ihnen kompliziert vorkommen, sind uns durch unsere langjährige Erfahrung vertraut, daher können wir Ihnen adhoc weiterhelfen. Komplexe Sachverhalte recherchieren wir eigenständig und präsentieren Ihnen eine fundierte Antwort auf Ihre Frage.

✓ Ich möchte erstmalig Arbeitnehmer beschäftigen, was muss ich jetzt tun?

Sobald Sie Ihren ersten Mitarbeiter einstellen wollen, nehmen Sie am besten Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung einer Betriebsnummer, klären Sie über Meldefristen und Arbeitgeberpflichten auf und geben Ihnen sinnvolle Hinweise für die erste Lohnabrechnung. Wir nehmen Sie an die Hand und geben unsere Erfahrung aus der Begleitung diverser Existenzgründer an Sie weiter.

✓ Was mache ich, wenn ich mein Passwort für das Kundenportal vergessen habe?

Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, klicken Sie einfach auf „Passwort vergessen„. Sie erhalten dann eine E-Mail mit weiteren Anweisungen, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Kontakt

Haben Sie Fragen oder Anliegen? Unser Team steht Ihnen zur Verfügung. Wir legen großen Wert auf direkte Kommunikation und sind hier, um Ihnen weiterzuhelfen.

Hier klicken, um direkt mit uns in Kontakt zu treten – wir freuen uns auf Ihre Nachricht! 📬

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